8493 Saland, 23.03.2025
Grundsätzliches:
Schatztruhe25 ermöglicht es volljährigen Privatpersonen, Waren als Kommissionsware zu verkaufen.
Dieser Vertrag und die dazugehörige Artikelliste sind die Grundlage unserer Geschäftsbeziehung. Für
Verlust oder Beschädigung durch Diebstahl, Feuer, höhere Gewalt oder sonstige Beschädigung der Ware kann keinerlei Haftung übernommen werden.
Es kann keine Garantie gegeben werden, dass die Ware verkauft werden kann.
Warenannahme:
Die Annahme der Waren (höchstens 20 kg pro Artikel) erfolgt nur nach vorheriger Terminabsprache. Alle
Waren werden fotografiert und in einer Artikelliste erfasst.
Wir können nur funktionsfähige und unbeschädigte Waren in Kommission nehmen.
Auf Wunsch ist auch eine Abholung gegen eine kleine Gebühr möglich.
(Umkreis 20 km zu Fr. 25.00 / Weiter weg = 25.00 + Fr. 0.70 je km).
Nicht angenommen werden: Tiere, Verbotene und illegale Gegenstände, Replikate, sperrige
Gegenstände… (Liste nicht abschliessend!) Bei Unklarheiten bitte nachfragen.
Die Ware geht nicht in das Eigentum des Kommissionärs über, der Kommissionär ist lediglich berechtigt, die ihm überlassene Ware zu verkaufen.
Preise:
Sollte seitens des Kommittenten keine Preisvorstellung angegeben werden, entscheidet der Kommissionär selbst nach Ermessen und Erfahrung über den Verkaufspreis. Wir behalten uns vor, die Waren entsprechend der Nachfrage im Einzelfall preislich zu reduzieren. Dies gilt auch für nachträglich festgestellte Fehler, Defekte und Verunreinigungen, die bei der Abgabe nicht ersichtlich waren.
Gebühren:
Eine Bearbeitungsgebühr wird bei der Warenabgabe bezahlt.
Artikelmenge Bearbeitungsgebühr
1-10 Fr. 30.00
11-20 Fr. 40.00
21-30 Fr. 50.00
31-50 Fr. 60.00
Ab 51 Pauschal Fr. 75.00
Der Kommittent erhält einen Anteil von 50% vom Verkaufspreis.
Vergütung:
Die Auszahlung des Kommittenten Anteils erfolgt nach Vertragsablauf.
Alle Auszahlungsansprüche aus diesem Vertrag verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der
vereinbarten Verwahrungsfrist.
Die Auszahlung erfolgt entweder in Bar (sofort), oder als Überweisung (max. 30 Tage).
Kommissionsfrist:
Die Ware wird für höchstens 6 Monate in Kommission genommen. Nicht verkaufte Ware muss innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der Frist abgeholt werden. Die nicht in diesem Zeitraum abgeholte Ware geht automatisch in das Eigentum des Kommissionärs über.
Sollte der Kommittent die Waren vor Ablauf der Kommissionszeit wieder abholen wollen, wird eine
Umtriebsentschädigung in Höhe von Fr. 30.00 fällig.
Datenschutz:
Der Kommittent ist damit einverstanden, dass seine Daten elektronisch gespeichert und nur für den internen Gebrauch verwendet werden. Sollte eine Vertragsbestimmung nichtig, unwirksam oder lückenhaft sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.
Der Kommittent bestätigt, dass die Kommissionsware sein Eigentum und kein Replikat (Fake) ist.